Spezialisiert auf Auslandszeiten
- Arbeitszeiten aus Polen und der Ukraine anerkennen: Wir sorgen dafür, dass Ihre im Ausland erworbenen Zeiten nicht verloren gehen.
- EU-Recht & bilaterale Abkommen: Fachkundige Einschätzung und Anwendung internationaler Regelungen für Ihre Rente.
- Unterstützung bei Datenübertragung: Wir begleiten die Übermittlung und Bestätigung von Versicherungszeiten.
- Erfolgsgeschichten: Viele Mandanten konnten durch unsere Hilfe ihre Ansprüche deutlich verbessern.
Unser Wissen zu EU-Verordnungen und internationalen Sozialversicherungsnetzen gibt Ihnen Planungssicherheit – ob als Rückkehrer oder mit mehrstaatlicher Arbeitsbiografie.